Flohmarkt
auf dem Rudeltplatz

Marktordnung

Die Marktordnung für den Flohmarkt auf dem Rudeltplatz ist Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Aussteller, die der Aussteller mit dem Aufbau seines Standes automatisch anerkennt.

Auf unseren Märkten darf der Verkauf nur durch private Personen erfolgen. Es dürfen keine gewerblichen Verkäufer ihre Ware anbieten.

Reservierung
Alle verfügbaren Standplätze müssen vorab reserviert und mit Überweisung per Vorkasse bezahlt werden.
Eure Reservierung nehmen wir gerne telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp entgegen.
Die Bankdaten für die Überweisung erhaltet ihr zusammen mit der Reservierungsbestätigung.
Alle verfügbaren Standplätze werden von der Marktleitung zugewiesen.

Stornierung einer Reservierung
… bis 1 Woche vor dem Markt überweisen wir 50 % der Standgebühr retour.
… ab 1 Woche vor dem Markt egal aus welchem Grund, verfällt die Standgebühr inkl. Reservierungspauschale in voller Höhe.

Markt- und Aufbauzeiten
Die Marktzeit ist von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Aufbau der Tische und Stände erfolgt für alle gemeinsam um 9.00 Uhr auf Anweisung, sobald alle Fahrzeuge den Platz verlassen haben, d. h. das Bestücken der Tische und Kleiderständer ist vor 9.00 Uhr untersagt, kein Verkauf vor 9.00 Uhr.

Be- und Entladen
Das Befahren vom Rudeltplatz von der Mönaustraße aus, zum Entladen der Ware, ist ab 8.00 Uhr möglich. Wir weisen ein.
Das Befahren vom Rudeltplatz zum Beladen am Nachmittag erfolgt auf Anweisung, jedoch nicht vor 15.00 Uhr.
Sach- und / oder Personenschäden, die durch eine Zuwiderhandlung verursacht werden, gehen zu Lasten des Verursachers.

Präsentation der Ware
Damit das bekannte, schöne Marktbild erhalten bleibt, verwendet zur Präsentation eurer Ware bitte Tische, grundsätzlich soll nicht vom Boden verkauft werden.
Kleiderständer, Pavillons, Stühle, also sein gesamtes Equipment – bringt jeder Aussteller selber mit.
Auf Vorbestellung verleihen wir
Tische (1,00 x 0,60 m) für 3,00 € / Tag,
Kleiderständer (1,30 m) für 5,00 € / Tag,
Kleiderständer (1,90 m) für 10,00 € / Tag.

Was verkauft werden darf
Auf dem Markt dürfen nur gebrauchte Gegenstände verkauft werden. Selbsthergestellte Handwerks- und Hobbykunst nach vorheriger Absprache.

Was nicht verkauft werden darf
Verboten sind: Neuwaren, Waffen und Munition, Kraftfahrzeuge, Autoteile sowie Autozubehör, Artikel welche Gewalt verherrlichen, Pornografie, volksverhetzende Artikel, NS Artikel, lebende Tiere, Kosmetik aller Art, Lebensmittel aller Art, Getränke und Spirituosen, Kriegsspielzeug, Diebesgut sowie alles gesetzlich Verbotene.

Nachfragen zu Herkunft, Zustand und Beschaffenheit der Ware sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Für behördliche Geldstrafen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Gemeinnützige Organisationen
können nach vorheriger Anmeldung gegen eine reduzierte Standgebühr ausstellen. Hierfür bitten wir um Ausstellung einer entsprechenden Spendenquittung.

Kinderflohmarkt
Auch hier werden alle Stände angemeldet.
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind frei. Jugendliche zwischen dem 13. und 18. Lebensjahr zahlen 2,50 € pro lfd. Meter Ausstellungsfläche, sofern diese ausschließlich Kinderspielzeug und Kinderbücher verkaufen.
Für sonstige Ware, auch Kleidung, werden 5,00 € pro lfd. Meter berechnet.
Auch hier gilt: kein Aufbau und Verkauf vor 9.00 Uhr.

Müllentsorgung
Die Mülleimer auf dem Rudeltplatz sind für Alltagsabfälle vorgesehen.
Den anfallenden Müll an eurem Stand ( auch leere Kartons, Folien usw. ) nehmt ihr bitte wieder komplett mit nach Hause. Hierfür stellen wir euch gerne Müllbeutel zur Verfügung.

Das Betreiben von Musik aller Art ist untersagt.

Aufwandsentschädigung
Mit dem Standaufbau ist folgende Aufwandsentschädigung fällig:
Ausstellungsfläche pro lfd. Meter ( 5,00 EUR )
Doppeltische pro lfd. Meter ( 6,00 EUR )
Kleiderständer pro lfd. Meter ( 5,00 EUR )
Ware vor oder neben dem Stand pro lfd. Meter ( 1,00 EUR bis 5,00 EUR )
Reservierungspauschale pro Markt ( 5,00 EUR )

Den Anweisungen der Marktleitung und des Marktpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Zuwiderhandlung durch den Aussteller
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen erfolgt Platzverweis und es fällt eine Geldstrafe in Höhe von 50,00 EUR an, die der Veranstalter an eine gemeinnützige Organisation spendet.

Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art an eurem Ausstellungsgut ( z. B. durch Diebstahl, fehlerhaftem Standaufbau, Witterungseinflüsse ).
Absagen oder Verschiebungen des Flohmarktes berechtigen nicht zum Schadenersatz.
Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Bestimmungen zu erlassen.
Gerichts- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

Anfahrt zum Rudeltplatz

Wenn du mit einem NAVI den Weg zu uns finden möchtest, dann gebe bitte als Zielort ERLANGEN, MÖNAUSTRASSE ein.

Kurzbeschreibung:
Du fährst auf der Paul-Gossen-Straße (B4) nach Westen, in Richtung Bayernstraße. Folge dem Straßenverlauf über den Büchenbacher Damm, bis du den Rudeltplatz erreichst.

Solltest du als Besucher mit dem Bus kommen wollen, kannst du mit den Linien 286 und 287 bis zur Haltestelle MÖNAUSTRASSE fahren.