Was muss ich als Besucher beachten?

Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen. Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5

2021-09-03T07:39:02+02:0015. Juni 2021|

Was muss ich als Aussteller beachten?

Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen. Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5

2021-09-03T07:38:14+02:0015. Juni 2021|

Muss ich meinen Standplatz Reservieren?

Für die Teilnahme auf dem Flohmarkt ( Bohlenplatz ) ist eine Festreservierung mit Überweisung per Vorkasse zwingend erforderlich. Die für die Überweisung notwendigen Bankdaten erhaltet ihr wie immer telefonisch von uns. Hier berechnen wir für alle Plätze 2,50 EUR Reservierungspauschale plus 2,50 EUR Hygienepauschale. Die Reservierungen im Park (schmale Wege) sind verbindlich. Bei Stornierung

2021-08-26T10:55:31+02:0015. Juni 2021|

Findet wieder ein Kinderflohmarkt statt?

Ab 31. Oktober 2021 findet auf dem Rudeltplatz wieder ein separater Kinderflohmarkt statt. Eine Reservierung für den Kinderflohmarkt ist nicht erforderlich. Wir bitten jedoch die Eltern sich vorab mit der Marktordnung und speziell den Aufbauzeiten vertraut zu machen. Auf dem Bohlenplatz wird es bis auf Weiteres keinen separaten Kinderflohmarkt (mehr) geben.

2021-10-18T10:39:50+02:0015. Juni 2021|
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