Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Bitte habt dafür Verständnis, dass wir die – uns von der Bayerischen Staatsregierung – auferlegten Vorgaben umsetzen müssen. Unsere Flohmärkte können bzw. dürfen nur stattfinden, wenn sich ALLE an die derzeit gültigen Vorgaben halten.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.