COVID-19-Informationen & Maßnahmen
Für unsere Märkte auf dem Bohlenplatz, dem Rudeltplatz & am Aisch-Park-Center in Höchstadt haben wir die wichtigsten Fragen rund um die CORONA-Maßnahmen beantwortet. Sollte eure Frage dadurch noch nicht beantwortet worden sein, wendet euch bitte vertrauensvoll per E-Mail oder telefonisch an uns.
Fragen rund um den Flohmarkt auf dem Bohlenplatz
Für die Teilnahme auf dem Flohmarkt ( Bohlenplatz ) ist eine Festreservierung mit Überweisung per Vorkasse zwingend erforderlich. Die für die Überweisung notwendigen Bankdaten erhaltet ihr wie immer telefonisch von uns. Hier berechnen wir für alle Plätze 2,50 EUR Reservierungspauschale plus 2,50 EUR Hygienepauschale.
Die Reservierungen im Park (schmale Wege) sind verbindlich. Bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Markt berechnen wir 50 % der Standgebühr als Bearbeitung, die Reservierungspauschale verfällt. Bei Stornierung, egal aus welchem Grund, ab einer 1 Woche vor dem Markt, verfällt die komplette Standgebühr.
Bitte beachtet, dass aus organisatorischen Gründen die Standgebühr am Mittwoch vor dem jeweiligen Markt auf unserem Konto sein sollte.
Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Des Weiteren muss an jedem Verkaufsstand ein Händedesinfektionsmittel vorgehalten werden.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.
Bitte achtet darauf, dass zwischen den einzelnen Ständen ein Sicherheitsabstand von 2,5 Metern eingehalten werden muss. Dieser und darf nicht mit Ware verstellt werden.
Ab 31. Oktober 2021 findet auf dem Rudeltplatz wieder ein separater Kinderflohmarkt statt.
Eine Reservierung für den Kinderflohmarkt ist nicht erforderlich. Wir bitten jedoch die Eltern sich vorab mit der Marktordnung und speziell den Aufbauzeiten vertraut zu machen.
Auf dem Bohlenplatz wird es bis auf Weiteres keinen separaten Kinderflohmarkt (mehr) geben.
Nein, einen Imbiss wird es auf dem Bohlenplatz bis auf weiteres nicht geben. Bitte versorgt euch auf diesem Markt selber mit Essen und Getränken!
Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Bitte habt dafür Verständnis, dass wir die – uns von der Bayerischen Staatsregierung – auferlegten Vorgaben umsetzen müssen. Unsere Flohmärkte können bzw. dürfen nur stattfinden, wenn sich ALLE an die derzeit gültigen Vorgaben halten.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.
Fragen rund um den Flohmarkt auf dem Rudeltpaltz
Für die Teilnahme auf dem Flohmarkt ( Rudeltplatz ) ist eine Festreservierung mit Überweisung per Vorkasse zwingend erforderlich. Die für die Überweisung notwendigen Bankdaten erhaltet ihr wie immer telefonisch von uns. Hier berechnen wir für alle Plätze 2,50 EUR Reservierungspauschale plus 2,50 EUR Hygienepauschale.
Bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Markt berechnen wir 50 % der Standgebühr als Bearbeitung, die Reservierungspauschale verfällt. Bei Stornierung, egal aus welchem Grund, ab einer 1 Woche vor dem Markt, verfällt die komplette Standgebühr.
Bitte beachtet, dass aus organisatorischen Gründen die Standgebühr am Mittwoch vor dem jeweiligen Markt auf unserem Konto sein sollte.
Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Des Weiteren muss an jedem Verkaufsstand ein Händedesinfektionsmittel vorgehalten werden.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.
Bitte achtet darauf, dass zwischen den einzelnen Ständen ein Sicherheitsabstand von 2,5 Metern eingehalten werden muss. Dieser und darf nicht mit Ware verstellt werden.
Ab 31. Oktober 2021 findet auf dem Rudeltplatz wieder ein separater Kinderflohmarkt statt.
Eine Reservierung für den Kinderflohmarkt ist nicht erforderlich. Wir bitten jedoch die Eltern sich vorab mit der Marktordnung und speziell den Aufbauzeiten vertraut zu machen.
Auf dem Bohlenplatz wird es bis auf Weiteres keinen separaten Kinderflohmarkt (mehr) geben.
Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Bitte habt dafür Verständnis, dass wir die – uns von der Bayerischen Staatsregierung – auferlegten Vorgaben umsetzen müssen. Unsere Flohmärkte können bzw. dürfen nur stattfinden, wenn sich ALLE an die derzeit gültigen Vorgaben halten.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.
Fragen rund um den Flohmarkt am Aisch-Park-Center
Für die Teilnahme auf dem Flohmarkt ( Aisch-Park-Center ) ist eine Festreservierung mit Überweisung per Vorkasse zwingend erforderlich. Die für die Überweisung notwendigen Bankdaten erhaltet ihr wie immer telefonisch von uns. Hier berechnen wir für alle Plätze 2,50 EUR Reservierungspauschale plus 2,50 EUR Hygienepauschale.
Bei Stornierung bis 1 Woche vor dem Markt berechnen wir 50 % der Standgebühr als Bearbeitung, die Reservierungspauschale verfällt. Bei Stornierung, egal aus welchem Grund, ab einer 1 Woche vor dem Markt, verfällt die komplette Standgebühr.
Bitte beachtet, dass aus organisatorischen Gründen die Standgebühr am Mittwoch vor dem jeweiligen Markt auf unserem Konto sein sollte.
Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Des Weiteren muss an jedem Verkaufsstand ein Händedesinfektionsmittel vorgehalten werden.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.
Bitte achtet darauf, dass zwischen den einzelnen Ständen ein Sicherheitsabstand von 2,5 Metern eingehalten werden muss. Dieser und darf nicht mit Ware verstellt werden.
Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Bitte habt dafür Verständnis, dass wir die – uns von der Bayerischen Staatsregierung – auferlegten Vorgaben umsetzen müssen. Unsere Flohmärkte können bzw. dürfen nur stattfinden, wenn sich ALLE an die derzeit gültigen Vorgaben halten.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.
Veröffentlicht am 25. August 2021