Frankens ältester Flohmarkt
auf dem Bohlenplatz

Marktordnung

Die Marktordnung für den Flohmarkt auf dem Bohlenplatz ist Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Aussteller, die der Aussteller mit dem Aufbau seines Standes automatisch anerkennt.

Die Rasenflächen sind ständig freizuhalten.
Achtet unbedingt darauf, die Rasenflächen nicht mit Decken, Kartons, Tischen, Ware und sonstigen Dingen zu belegen. Die Tische, die Ware und ggf. Stühle dürfen ausschließlich auf den Wegen stehen.

Reservierung
Alle verfügbaren Standplätze müssen vorab reserviert und mit Überweisung per Vorkasse bezahlt werden.
Gerne nehmen wir Anfragen per E-Mail, WhatsApp und ggf. auch telefonisch entgegen.
Die Bankdaten für die Überweisung erhaltet ihr zusammen mit der Reservierungsbestätigung.
Alle verfügbaren Standplätze werden vom Veranstalter und der Marktleitung zugewiesen.

Stornierung einer Reservierung
… bis 1 Woche vor dem Markt überweisen wir 50 % der Standgebühr retour.
… ab 1 Woche vor dem Markt egal aus welchem Grund, verfällt die Standgebühr in voller Höhe.

Markt- und Aufbauzeiten
Die Plätze können frühestens ab 6.00 Uhr belegt werden.
Die Marktzeit ist von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, d. h. das Bestücken der Tische und Kleiderständer ist vor 8.00 Uhr nicht erlaubt, kein Verkauf vor 8.00 Uhr.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung erfolgt Platzverweis und es fällt eine Geldstraße in Höhe von 50,00 EUR an.

Den Anweisungen der Marktleitung und des Marktpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Be- und Entladen
Das Befahren des Hauptweges in Schrittgeschwindigkeit ist von der Friedrichstraße aus, zum Entladen der Ware, ist von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr möglich. Wir weisen ein.
Das Entladen der Fahrzeuge sollte möglichst zügig erfolgen.
Das Befahren des Hauptweges vom Bohlenplatz zum Beladen am Nachmittag ist ab 16.00 Uhr erlaubt.

Präsentation der Ware
Bitte verwendet Tische zur Präsentation der Ware, damit das bekannt schöne Marktbild erhalten wird. Grundsätzlich soll nicht vom Boden verkauft werden.
Kleiderständer, Pavillons, Stühle – also sein gesamtes Equipment – bringt jeder Aussteller selber mit.
Auf Vorbestellung verleihen wir
Tische (1,00 x 0,60 m) für 3,00 € / Tag,
Kleiderständer (1,30 m) für 5,00 € Tag,
Kleiderständer (1,90 m) für 10,00 € / Tag.

Das Betreiben von Musik aller Art ist untersagt.

Was verkauft werden darf
Auf dem Markt dürfen nur gebrauchte Gegenstände verkauft werden, selbst hergestellte Handwerks- und Hobbykunst nach vorheriger Absprache.

Was nicht verkauft werden darf
Verboten sind: Neuwaren, Waffen und Munition, Kraftfahrzeuge, Autoteile sowie Autozubehör, Artikel welche Gewalt verherrlichen, Pornografie, volksverhetzende Artikel, NS Artikel, lebende Tiere, Kosmetik aller Art, Lebensmittel aller Art, Getränke und Spirituosen, Kriegsspielzeug, Diebesgut sowie alles gesetzlich Verbotene.

Nachfragen zu Herkunft, Zustand und Beschaffenheit der Ware sind wahrheitsgemäß zu beantworten.
Für behördliche Geldstrafen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Gemeinnützige Organisationen
können nach vorheriger Anmeldung gegen eine reduzierte Standgebühr ausstellen. Hierfür bitten wir um Ausstellung einer entsprechenden Spendenquittung.

Kinderflohmarkt
Bis auf Weiteres entfällt der separate Kinderflohmarkt.

Müllentsorgung
Die Mülleimer auf dem Bohlenplatz sind für Alltagsabfälle vorgesehen.
Den anfallenden Müll an eurem Stand ( auch leere Kartons, Folien usw. ) nehmt ihr bitte wieder komplett mit nach Hause. Hierfür stellen wir euch gerne Müllbeutel zur Verfügung.

Standgebühren
Mit dem Standaufbau ist folgende Standgebühr fällig:
Ausstellungsfläche pro lfd. Meter ( 5,00 EUR )
Doppeltische pro lfd. Meter ( 6,00 EUR )
Kleiderständer pro lfd. Meter ( 5,00 EUR )
Ware vor oder neben dem Stand pro lfd. Meter ( 1,00 EUR bis 5,00 EUR )
Reservierungspauschale pro Markt ( 5,00 EUR )

Den Anweisungen der Marktleitung und des Marktpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

Auf unseren Märkten darf der Verkauf nur durch private Personen erfolgen. Es dürfen keine gewerblichen Verkäufer ihre Ware anbieten.

Zuwiderhandlung durch den Aussteller
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen erfolgt Platzverweis und es fällt eine Geldstrafe in Höhe von 50,00 EUR an, die der Veranstalter an eine gemeinnützige Organisation spendet.

Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art an eurem Ausstellungsgut ( z. B. durch Diebstahl, fehlerhaftem Standaufbau, Witterungseinflüsse ).
Absagen oder Verschiebungen des Flohmarktes berechtigen nicht zum Schadenersatz.
Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Bestimmungen zu erlassen.
Gerichts- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.

Anfahrt zum Bohlenplatz

Wegbeschreibung folgt.

Solltest du als Besucher mit dem Bus kommen wollen, kannst du mit den Linien 20, 208, 209, 210, 284, 285, 286 oder 287 bis zur Haltestelle LANGEMARCKPLATZ fahren.