Auch auf dem Flohmarkt gelten die derzeit gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen.
Seit in Krafttreten der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) am 01. September 2021 gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel bis 1.000 Personen keine generelle Maskenpflicht mehr. Maske (eine medizinische Maske genügt) muss nur an den Stellen getragen werden, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, nicht eingehalten werden kann.
Des Weiteren muss an jedem Verkaufsstand ein Händedesinfektionsmittel vorgehalten werden.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sowohl von Ausstellern als auch von Besuchern eingehalten werden.